Die Untersuchungshaft wurde in der Folge vom Zwangsmassnahmengericht mit Verfügung HA.2023.258 vom 14. Juni 2023 bis am 14. September 2023 verlängert. Mit Verfügung HA.2023.435 vom 14. September 2023 wies das Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch von A._____ vom 4. September 2023 ab und verlängerte die Untersuchungshaft bis am 14. Dezember 2023. Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde von A._____ wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid SBK.2023.287 vom 18. Oktober 2023 ab. Seit dem 21. November 2023 befand sich A._____ im vorzeitigen Strafvollzug.