Hätte sie gewusst, dass der Beschuldigte diese Gelder für sich und seine Familie verwendete und damit Börsengeschäfte tätigte, hätte sie die entsprechenden Überweisungen von mindestens Fr. 667'095.89 nicht ausgelöst ("Strafanzeige 4" vom 10. Juli 2020, S. 4 ff. und 17 ff.). 11.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führte hierzu aus, dass der Kontoeröffnung ein Vertrag vom 8. Juni 2016 zugrunde liege, der mit "A._____" - 25 -