Der Beschuldigte habe ohne ihr Wissen am 8. Juni 2016 bei der W._____ Bank ein Konto auf ihren Namen eröffnet. Sie wisse nicht, wie es zu ihren Unterschriften auf dem Kontoeröffnungsdokument und der Bankvollmacht gekommen sei. Entweder seien ihre Unterschriften gefälscht worden oder der Beschuldigte habe ihr nur einen Teil der unterschriebenen Dokumente präsentiert. Die auf den Kontoeröffnungsdokumenten verwendete E-Mail- Adresse (aaa@aaa.com) sei nicht von ihr eingerichtet worden und ihr auch nicht bekannt.