179quater StGB aus (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts 6B_431/2010 vom 24. September 2010 E. 2.3). Die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen. 11. 11.1. Ziff. 5.1 der Einstellungsverfügung bezieht sich auf folgenden Vorwurf der Beschwerdeführerin: