- Bei ihrer Einvernahme vom 15. April 2020 gab die Beschwerdeführerin sozusagen als dritte Variante zu Protokoll, die erste Kamera bereits "vor vier Wochen" abgeräumt zu haben, wenngleich sie sie nicht als solche erkannt haben will (zu Frage 26), was angesichts von Grösse und Aussehen der Kameras (act. 2226) und ihrer angeblich damals schon bestehenden Überwachungsvermutung bzw. -gewissheit nicht überzeugend wirkt.