Dies umso weniger, weil sie sich mit "Strafanzeige 4" vom 10. Juli 2020 zwar ausdrücklich zur Platzierung der Kameras äusserte (S. 15), dabei aber gerade nicht geltend machte, dass diese versteckt gewesen seien (vgl. hierzu etwa auch ihre Ausführungen in act. 1791, wonach sich eine Kamera 30 cm neben dem Kopf von D._____ befunden habe).