Die Frage 291, wie lange sie im Sommer 2019 im Schwarzwald gewesen sei, liess sie unbeantwortet. Die Frage 292, ob die Kameras nicht gerade auch wegen ihrer (damaligen) Abwesenheit angebracht worden seien, verneinte sie. Ebenso die Frage 293, ob sie jemals mit der Swisscom bezüglich eines Zugangscodes für die Internetverbindung für diese Kameras Kontakt gehabt habe, sowie die Frage 294, ob sie H._____ (Sohn des Beschuldigten, vgl. hierzu act. 2218) für die Installation der Kameras mit Fr. 100.00 entschädigt habe.