10.4. Die Beschwerdeführerin gab bei ihrer Einvernahme vom 2. Mai 2022 zu Protokoll, dass D._____ "mal" für drei Tage beim Beschuldigten und C._____ gewesen sei, dass sie deswegen mit ihrer Schwester telefoniert habe, dass der Beschuldigte sie auf dieses Telefonat angesprochen habe, dass ihre Schwester ihr daraufhin mitgeteilt habe, dass sie wohl abgehört werde, und dass einer ihrer Enkel daraufhin die Kameras festgestellt habe (zu Frage 182). Die Frage 184, wer diese angebracht habe, beantwortete sie wie folgt: " Dies überlass ich ihnen. Ich nehme nur an, aber ich möchte meine Enkelkinder aber eigentlich aus dem Spiel lassen."