Die Beschwerdeführerin gab am 15. April 2020 zu Protokoll (act. 1827 ff.), vom Beschuldigten am 13. April 2020 bedroht worden zu sein. Der Beschuldigte habe sie im Verlaufe des etwa halbstündigen Vorfalls (zu Frage 10) eine Verräterin genannt und gesagt, dass sie und die Familie für ihn gestorben seien (zu Frage 8). Er habe sie mit der einen Hand am Genick und mit - 19 -