Der Beschuldigte habe sich trotz Hausverbots Zutritt zu ihrem Grundstück verschafft, indem er wohl über einen zwei Meter hohen Zaun geklettert sei. Er habe sich im Gebüsch versteckt und sie überrascht, als sie mit dem Hund das Haus verlassen habe. Er habe sie am Genick gepackt und ins Haus gezerrt, wo er von ihr immer wieder Gold gefordert habe, das sie ihm aber nicht gegeben habe. Nach 30 Minuten habe er das Haus wieder verlassen ("Strafanzeige 4" vom 10. Juli 2020 [act. 1563 ff.], S. 13 ff. und S. 20 f.; Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 7. Mai 2020 [act. 1818 ff.], S. 2 f.).