hörden zu beurteilen sind, weil dem bereits das Erledigungsprinzip entgegensteht (vgl. hierzu PETER POPP/TORNIKE KESHELAVA, in: Basler Kommentar, Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N. 10 zu Art. 6 Abs. 3 StGB und N. 20 zu - 17 -