_____ stellt sich somit ebenso vage und unbestimmt dar wie der offensichtlich unbegründete Vorwurf des Diebstahls eines Goldbarrens aus der Liegenschaft in R._____. Er vermag weder weitere Untersuchungshandlungen noch eine Anklageerhebung zu rechtfertigen. Die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen. - 16 - 7. Ziff. 1.5 der Einstellungsverfügung bezieht sich auf den Vorwurf der Beschwerdeführerin, der Beschuldigte habe Fr. 60'000.00 von ihrem Konto bei der Sparkasse T._____ auf ihr Konto bei der W._____ Bank transferiert, um damit möglicherweise unautorisierte Überweisungen zu veranlassen ("Strafanzeige 2" vom 8. Mai 2020, S. 8).