Auch die damaligen familiären Verhältnisse sind von Bedeutung. G._____ und F._____ (Geschwister des Beschuldigten) reichten ab 3. Mai 2019 verschiedene Gefährdungsmeldungen betreffend D._____ ein und beantragten am 28. Mai 2019, die Handlungsfähigkeit von D._____ sei in Bezug auf Rechtsgeschäfte von über Fr. 200.00 sowie Abschlüsse von Dauerverträgen einzuschränken. Sie begründeten dies damit, dass dem Beschuldigten und der Beschwerdeführerin, die eine herrische, psychisch angeschlagene und mit der Pflege überforderte Frau sei, die Kontrolle über D._____ wichtiger als dessen Pflege sei.