Sie belässt es diesbezüglich bei unbelegten und wenig glaubhaften Behauptungen, die eine Aufhebung der Einstellungsverfügung nicht zu rechtfertigen vermögen. Die theoretisch nicht auszuschliessende Möglichkeit, dass das inventarisierte Gold entgegen dem besagten Einleitungstext nicht dem Beschuldigten gehört haben könnte, ändert hieran (wie sogleich zu zeigen ist) nichts. - 12 -