Ihre Aussage vom 2. Mai 2022, am 3. September 2019 bereits "den dicksten Krach" mit dem Beschuldigten gehabt zu haben, weshalb sie die Inventarliste sicherlich nicht unterschrieben hätte (zu Frage 147), steht nicht nur im Widerspruch dazu, dass sie gemäss "Strafanzeige 2" vom 8. Mai 2020 (S. 5) am 3. September 2019 zusammen mit dem Beschuldigten in Q._____ das physisch vorhandene Gold inventarisierte, sondern auch dazu, dass sie im September 2019 und auch noch später verschiedene und offenbar vom Beschuldigten verfasste Dokumente unterzeichnete (vgl. act. 2137, 2139, 2143 und 2144), was bei einem offenen Zerwürfnis kaum der Fall gewesen wäre.