So stellte sie mit "Strafanzeige 2" vom 8. Mai 2020 auf S. 6 noch in Abrede, dass dem Beschuldigten mit Erbvertrag vom 8. März 2018 überhaupt Goldwerte überschrieben worden seien. Ihre Aussage vom 2. Mai 2022, am 3. September 2019 bereits "den dicksten Krach" mit dem Beschuldigten gehabt zu haben, weshalb sie die Inventarliste sicherlich nicht unterschrieben hätte (zu Frage 147), steht nicht nur im Widerspruch dazu, dass sie gemäss "Strafanzeige 2" vom 8. Mai 2020 (S. 5) am 3. September 2019 zusammen mit dem Beschuldigten in Q.___