5. 5.1. Ziff. 1.3 der Einstellungsverfügung bezieht sich auf folgenden Vorwurf der Beschwerdeführerin: Sie habe zusammen mit dem Beschuldigten beabsichtigt, ein Inventar des in ihrem Haus in Q._____ aufbewahrten Goldes zu erstellen. Der Beschuldigte habe hierzu eine Liste (act. 1528) erstellt, die sie am 3. September 2019 miteinander durchgegangen seien. Es habe sich um 18 Kilogramm Goldbarren und 80 Krügerrand-Münzen gehandelt. Auf der Liste habe sich "plötzlich" folgender, scheinbar von ihr mit Unterschrift bestätigter Einleitungstext befunden: