Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies diese Anträge mit Verfügung vom 9. August 2024 ab, soweit sie darauf eintrat. -4- 3.5. Der Beschuldigte beantragte (unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin) mit Beschwerdeantwort vom 15. August 2024 die Abweisung der Beschwerde, einschliesslich der gestellten prozessualen Anträge, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: