Die Einstellungsverfügung wurde am 14. Juni 2024 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt und am 21. Juni 2024 der Beschwerdeführerin zugestellt. 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin stellte mit Beschwerde vom 1. Juli 2024 folgende Anträge: " 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 13. Juni 2024 (Geschäfts-Nr.: STA2 ST.2020.2574) betr. die Strafuntersuchung gegen B._____ sei vollumfänglich aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Strafuntersuchung gegen B._____ fortzuführen.