Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm hob diesen mit Urteil ST.2023.5 vom 21. Juni 2023 auf, sprach den Beschuldigten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei und stellte das Verfahren in Bezug auf den Vorwurf der Tätlichkeiten infolge Verjährung ein. Dieses Urteil ist in den genannten Punkten in Rechtskraft erwachsen ([…]).