1. Die Beschwerdeführerin beanzeigte den Beschuldigten (ihren Sohn) mit mehreren Strafanzeigen wegen verschiedener Delikte. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete deswegen die Strafverfahren ST.2020.2574 und – durch Abtrennung des Vorwurfs des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage am 14. Mai 2020 – ST.2020.4674. Am. 16. Dezember 2022 erliess sie im Strafverfahren ST.2020.2574 einen Strafbefehl wegen Tätlichkeiten und Hausfriedensbruchs, begangen am 13. April 2020 am Wohnort der Beschwerdeführerin in Q._____. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm hob diesen mit Urteil