3.2. Die Beschwerdeführerin leistete die von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Verfügung vom 11. Juli 2024 eingeforderte Kostensicherheit von Fr. 1'200.00 am 19. Juli 2024. 3.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 25. Juli 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.