Es gebe auch keinerlei Belege dafür, dass die festgestellten Nägel in den Reifen durch ein entsprechendes Handeln einer Person dorthin gelangt seien. Ohnehin dringe ein Nagel oder eine Schraube nach Abfahrt direkt in den Pneu ein, was vom Lenker festgestellt werde und zur Beendigung der Fahrt führe. Weitere Schäden stellten eine reine Hypothese dar und kämen Folgeschäden gleich, welche von der Täterschaft im Zuge einer Sachbeschädigung weder beabsichtigt noch ihr zum Vorwurf gemacht werden könnten (Stellungnahme, S. 1 und 2).