3.6. Mit Eingabe vom 6. Januar 2025 (Postaufgabe) beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach unter Hinweis auf die gescheiterten privaten Vergleichsgespräche die Wiederaufnahme des Beschwerdeverfahrens. 3.7. Mit Verfügung vom 9. Januar 2025 wurde die Verfahrenssistierung aufgehoben und die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wurde aufgefordert, innert 10 Tagen zur Beschwerde vom 1. Juli 2024 eine Antwort einzureichen. 3.8. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Januar 2025 (Postaufgabe) beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.