3.4. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Verlängerung der Sistierung um weitere 3 Monate mit der Begründung, nach dem Scheitern der staatsanwaltschaftlichen Vergleichsverhandlungen seien private Vergleichsgespräche geplant. -3- 3.5. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2024 verlängerte die damalige Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau die Sistierung des Beschwerdeverfahrens um weitere 3 Monate.