3.2. Mit Eingabe vom 12. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach unter Hinweis auf die geplante Durchführung einer staatsanwaltlichen Vergleichsverhandlung die einstweilige Sistierung des Beschwerdeverfahrens für die Dauer von 3 Monaten. 3.3. Mit Verfügung vom 31. Juli 2024 sistierte die damalige Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Beschwerdeverfahren für die vorläufige Dauer von 3 Monaten.