3. 3.1. Gegen diese ihr am 20. Juni 2024 ausgehändigte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 1. Juli 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit dem Antrag, die Verfügung vom 15. Februar 2024 sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates aufzuheben. In prozessualer Hinsicht beantragte sie, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.