2. Mit Verfügung vom 15. Februar 2024 ordnete die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Erstellung eines DNA-Profils betreffend die Beschwerdeführerin an. Sie wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung des Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben.