1.4. Am 26. Juni 2024 erliess die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, eine gemäss Rechtsmittelbelehrung innert 10 Tagen mit Beschwerde beim Bundesstrafgericht anfechtbare Übernahmeverfügung, wonach sie das bis anhin von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau geführte Strafverfahren übernehme. Diese Verfügung wurde der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 27. Juni 2024 zugestellt, die wiederum die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 17. Juli 2024 über die Verfahrensübernahme und die stattgefundene Überführung des Beschwerdeführers in das Gefängnis Waaghof Basel-Stadt informierte. Der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit als i.S.v.