3.4. Am 17. Juli 2024 informierte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts darüber, dass das Verfahren betreffend versuchte einfache Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 16. Juni 2024, durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt übernommen und der Beschwerdeführer in das Gefängnis Waaghof Basel-Stadt in Basel überführt worden sei. Sie reichte dazu eine Gerichtsstandsverfügung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 26. Juni 2024 ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: -5-