18. Juni 2024 die Versetzung von A._____ in Untersuchungshaft bis einstweilen am 15. September 2024. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 26. Juni 2024 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 1. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung vom 20. Juni 2024 des Zwangsmassnahmengerichts (Verfahrensnummer HA.2024.288) sei aufzuheben. 2. Herr A._____ sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 3. Eventualiter seien Ersatzmassnahmen anzuordnen.