1.8. Am 16. Juni 2024 wurde A._____ erneut festgenommen wegen des Verdachts der versuchten einfachen Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 16. Juni 2024. A._____ wird vorgeworfen, C._____ – ein Zufallsopfer – am Bahnhof in Aarau unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Anlässlich der Inhaftierung soll er zudem B._____ am Hals gepackt und gewürgt haben. 2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 20. Juni 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom -4-