Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 900.00, Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage, verurteilt. Die Untersuchungshaft von 330 Tagen (14. bis 15. August 2022, 14. bis 15. Januar 2023, 22. bis 23. April 2023 sowie 2. Mai 2023 bis 21. März 2024) wurde gestützt auf Art. 51 StGB auf den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe angerechnet. Gegen dieses Urteil hat A._____ die Berufung angemeldet.