__ vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten einfachen Körperverletzung sowie des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz freigesprochen. Schuldig gesprochen wurde er der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des falschen Alarms, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des Raufhandels, der mehrfachen versuchten einfachen Köperverletzung, der mehrfachen Beschimpfung, der mehrfachen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, des geringfügigen Diebstahls sowie des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, einer