" 1. Das vorliegende Verfahren sei bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens (SBK.2024.176) und durchgeführten Entsiegelungsverfahren (ES.2024.35) zu sistieren. 2. Der Privatklägerschaft sei als betroffene Partei Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. 3. Die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Unter Kostenfolgen." 3.3. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 22. August 2024 beantragte die Strafund Zivilklägerin, sie als Partei im Beschwerdeverfahren zuzulassen und ihr vollumfänglich Akteneinsicht zu gewähren. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: