Am 3. November 2023 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft ein internationales Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft Koblenz (Rhein- land-Pfalz, Deutschland) und ersuchte diese, die D._____ SE, welche den Server betreibt, der die E-Mailadresse des Beschwerdeführers (aaa@aaa.ch) hosted, aufzufordern, sämtliche auf dem E-Mailaccount des Beschwerdeführers gespeicherten E-Mails im Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum letzten Zugriff auf den Account herauszugeben und diese in digitaler Form an die Kantonale Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Ebenfalls wurde darum ersucht, dass die D._____ SE den Beschwerdeführer sowie Dritte