1. 1.1. Gestützt auf eine Strafanzeige der B._____ AG (Straf- und Zivilklägerin) führt die Kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer (u.a.) wegen des Verdachts der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 5 i.V.m. Art. 23 UWG). Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer bzw. Leiter des Standorts Q._____ der Straf- und Zivilklägerin. Er kündigte das Arbeitsverhältnis am 20. Dezember 2022 per Ende Juni 2023. Indessen entliess die Straf- und Zivilklägerin den Beschwerdeführer in der Folge bereits am 28. April 2023 durch Aussprechen einer fristlosen Kündigung.