Urteil des Bundesgerichts 6B_353/2020 vom 14. September 2020 Sachverhalt lit. C). Auch erscheint es im Sinne der Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs nicht offensichtlich unsachgerecht, eine infolge Aussichtslosigkeit aufzuhebende (laufende) stationäre therapeutische Massnahme noch für -9-