Bezirksgerichts Baden als Verfahrensleiterin des Hauptverfahrens, über den vom Beschwerdeführer beantragten Wechsel der amtlichen Verteidigung zu befinden, und erscheint es (mangels gegenteiliger Hinweise) ohne Weiteres sachgerecht, deren Entscheid auch für das laufende Beschwerdeverfahren als massgeblich zu betrachten.