Eine begründete Veranlassung, die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers für dieses Beschwerdeverfahren von Rechtsanwältin Sandra Sutter-Jecker auf Rechtsanwältin D._____ zu übertragen, ist nicht ersichtlich. Im Gegenteil dient es einer wirksamen und effizienten amtlichen Verteidigung, wenn diese sowohl im Haupt- als auch in allfälligen Nebenverfahren (wie es dieses Beschwerdeverfahren eines ist) durch die gleiche Person wahrgenommen wird. Dabei ist es an der Präsidentin des -6-