Nach ständiger Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts gilt eine gewährte amtliche Verteidigung unter Vorbehalt eines Widerrufs auch im Beschwerdeverfahren, weshalb der Beschwerdeführer auch in diesem Beschwerdeverfahren als durch Rechtsanwältin Sandra Sutter-Jecker amtlich verteidigt gilt. Eine begründete Veranlassung, die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers für dieses Beschwerdeverfahren von Rechtsanwältin Sandra Sutter-Jecker auf Rechtsanwältin D._____ zu übertragen, ist nicht ersichtlich.