Mit Eingabe vom 15. Juni 2024 beantragte der Beschwerdeführer bei der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden zwar, es sei Rechtsanwältin D._____, Baden, anstelle von Rechtsanwältin Sandra Sutter-Jecker als seine amtliche Verteidigerin einzusetzen. Soweit ersichtlich hat die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden aber noch nicht über diesen Antrag entschieden, weshalb der Beschwerdeführer im Hauptverfahren weiterhin als durch Rechtsanwältin Sandra Sutter-Jecker amtlich verteidigt gilt.