3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe datiert vom 26. Juni 2024 (Postaufgabe am 27. Juni 2024) Beschwerde. Seinen mit Eingaben vom 19. Mai und 5. Juni 2024 gestellten Anträgen sei (unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen) in der mildestmöglichen Form zu entsprechen. Oder die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts habe ihn unverzüglich in vollzugsrechtliche Sicherheitshaft zu nehmen oder die Sache an das Bezirksgericht Baden zurückzuweisen.