2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte am 8. Mai 2024 unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Antrag des Amtes für Justizvollzug vom 17. April 2023 [recte: 17. April 2024] beim Bezirksgericht Baden folgende Anträge: "1. Gestützt auf Art. 62c Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB sei A._____ zu verwahren. Eventualiter sei erneut eine Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen. 2. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen."