Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten beziffert mit Honorarnote vom 22. August 2024 seine Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren auf Fr. 1'959.65 (8 Stunden à Fr. 220.00; Auslagen Fr. 52.80; MwSt. Fr. 146.85). Dies erscheint angemessen und ist entsprechend dem amtlichen Verteidiger aus der Staatskasse zuzusprechen. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.