3.6. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2024 forderte die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau den Beschwerdeführer auf, innert 10 Tagen seit Zustellung der Verfügung eine rechtsgültig unterzeichnete, aktuelle Originalvollmacht zu Gunsten von Rechtsanwalt David Horak, welche ihn für das Beschwerdeverfahren legitimiert, einzureichen. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2024 reichte der Beschwerdeführer eine vom 3. Oktober 2024 datierende Vollmacht zugunsten von Rechtsanwalt David Horak ein.