1.2. Der Beschwerdeführer erstattete am 14. Februar 2020 eine weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen falscher Zeugenaussage, woraufhin die Kantonale Staatsanwaltschaft das vorliegende Strafverfahren STA.2020.28 eröffnete. 2. Am 3. Juni 2024 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft das Verfahren STA.2020.28 gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO ein. Die Einstellungsverfügung wurde am 5. Juni 2024 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.