Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten 1 beziffert mit Honorarnote vom 22. August 2024 seine Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren auf Fr. 2'082.10 (8.5 Stunden à Fr. 220.00; Auslagen Fr. 56.10; MwSt. Fr. 156.00). Dies erscheint angemessen und ist entsprechend dem amtlichen Verteidiger aus der Staatskasse zuzusprechen.