Dem Betreff und der Einleitung ist zu entnehmen, dass D._____ sel. und der Beschuldigte 1 am bezeichneten Datum den Erwerb von 10 % der Aktien der E._____ AG durch D._____ sel. aus dem Bestand des Beschuldigten 1 vereinbart hätten (Ziff. 1). Zwecks Finanzierung des Kaufpreises und um eine spätere Liquidation der ab 1999 an der Börse kotierten Aktien unter dem Aspekt des steuerfreien Kapitalgewinns zu ermöglichen, seien vorerst zwei Darlehensverträge zwischen D._____ sel. und dem Beschuldigten 1 etabliert worden, die erlöschen würden, sobald D._____ sel. von dem das Aktienbuch führenden VR-Präsidenten die neuen Stückzahlen der Fr. 10.00/Stück nominal valutierenden E._