als Darleiher sowohl die Hingabe des Kapitals als auch die Rückzahlungsverpflichtung beweisen kann. Das Bundesgericht erwog in seinem Urteil 5A_505/2022 vom 16. August 2023 (Ordner 1.1 act. 56/468 ff.) letztlich, die obergerichtlichen Erwägungen würden sich nicht als willkürlich erweisen, denen zufolge D._____ sel. den Beweis für den Abschluss der Darlehensverträge grundsätzlich habe erbringen können, dem Beschwerdeführer deshalb der Gegenbeweis offenstünde.